Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV (§305 HGB)
AUTHOR | Rieg, Martin |
PUBLISHER | Grin Verlag (12/30/2013) |
PRODUCT TYPE | Paperback (Paperback) |
Description
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universit t Hohenheim (Institut f r BWL insb. Lehrstuhl f r Rechnungswesen und Finanzierung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in dieser Seminararbeit zu behandelnde Thema Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV hat seine rechtliche Grundlage in 297 Abs. 3 Satz 1 HGB, der auch als Einheitsfiktion bezeichnet. Darin wird gefordert, die Verm gens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese insgesamt rechtlich ein einziges Unternehmen w ren. Die Norm begr ndet somit die Pflicht, dass berhaupt eine Konsolidierung vorgenommen werden muss. Bez glich der Konzern-GuV ergibt sich damit die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorg nge n her zu beschreiben. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Spezialvorschriften der 304 und 305 HGB, wobei 304 HGB die hier nicht n her zu behandelnde Zwischenergebniseliminierung und 305 HGB die Aufwands- und Ertragskonsolidierung regelt. 305 HGB ist die Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 Buchstabe B) der 7. EG-Richtlinie in deutsches Recht und besteht aus zwei Abs tzen. Absatz 1 gliedert sich wiederum in eine Nr.1, die besagt, dass die Umsatzerl se aus Innenums tzen, d.h. aus Lieferungs- und Leistungsgesch ften zwischen Konzernunternehmen, mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen bzw. in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserh hungen umzugliedern sind. 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB regelt die Konsolidierung durch Verrechnung oder Umgliederung f r andere Ertr ge. Andere Ertr ge sind hierbei alle nicht explizit in 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB genannten Ertr ge, wie bspw. Ertr ge aus dem Abgang von Verm gensgegenst nden des Anlageverm gens, Beteiligungsertr ge oder Zinsertr ge. Aus 305 Abs. 1 HGB i.V.m. 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geht weiterhin hervor, dass nur Aufwendungen und Ertr ge konsolidiert werden m ssen, die aus Gesch
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Product Details
ISBN-13:
9783656562924
ISBN-10:
365656292X
Binding:
Paperback or Softback (Trade Paperback (Us))
Content Language:
German
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Page Count:
24
Carton Quantity:
294
Product Dimensions:
5.83 x 0.06 x 8.27 inches
Weight:
0.10 pound(s)
Country of Origin:
US
Subject Information
BISAC Categories
Business & Economics | Accounting - General
Descriptions, Reviews, Etc.
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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universit t Hohenheim (Institut f r BWL insb. Lehrstuhl f r Rechnungswesen und Finanzierung), Veranstaltung: Seminar zur Unternehmensrechnung, Sprache: Deutsch, Abstract: Das in dieser Seminararbeit zu behandelnde Thema Aufwands- und Ertragskonsolidierung in der Konzern-GuV hat seine rechtliche Grundlage in 297 Abs. 3 Satz 1 HGB, der auch als Einheitsfiktion bezeichnet. Darin wird gefordert, die Verm gens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese insgesamt rechtlich ein einziges Unternehmen w ren. Die Norm begr ndet somit die Pflicht, dass berhaupt eine Konsolidierung vorgenommen werden muss. Bez glich der Konzern-GuV ergibt sich damit die Notwendigkeit, die Konsolidierungsvorg nge n her zu beschreiben. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Spezialvorschriften der 304 und 305 HGB, wobei 304 HGB die hier nicht n her zu behandelnde Zwischenergebniseliminierung und 305 HGB die Aufwands- und Ertragskonsolidierung regelt. 305 HGB ist die Umsetzung von Art. 26 Abs. 1 Buchstabe B) der 7. EG-Richtlinie in deutsches Recht und besteht aus zwei Abs tzen. Absatz 1 gliedert sich wiederum in eine Nr.1, die besagt, dass die Umsatzerl se aus Innenums tzen, d.h. aus Lieferungs- und Leistungsgesch ften zwischen Konzernunternehmen, mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen bzw. in andere aktivierte Eigenleistungen oder Bestandserh hungen umzugliedern sind. 305 Abs. 1 Nr. 2 HGB regelt die Konsolidierung durch Verrechnung oder Umgliederung f r andere Ertr ge. Andere Ertr ge sind hierbei alle nicht explizit in 305 Abs. 1 Nr. 1 HGB genannten Ertr ge, wie bspw. Ertr ge aus dem Abgang von Verm gensgegenst nden des Anlageverm gens, Beteiligungsertr ge oder Zinsertr ge. Aus 305 Abs. 1 HGB i.V.m. 297 Abs. 3 Satz 1 HGB geht weiterhin hervor, dass nur Aufwendungen und Ertr ge konsolidiert werden m ssen, die aus Gesch
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