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Beratungs- Und Formulierungshilfe Chefarztvertrag

AUTHOR Kohlhammer Verlag
PUBLISHER Kohlhammer (08/03/2017)
PRODUCT TYPE Paperback (Paperback)

Description
Die Broschure der Deutschen Krankenhausgesellschaft unterstutzt den Krankenhaustrager bei der Erstellung eines Dienstvertrages, ggf. erganzt um eine Nebentatigkeitserlaubnis, sowie eines Nutzungsvertrages mit dem leitenden Arzt (Chefarzt). Die Aktualisierung der DKG-Broschure "Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag" greift einige wenige Anderungen auf, die zwischenzeitlich durch Gesetzesanderungen oder Rechtsprechung bedingt waren. So ist beispielsweise am 01.10.2016 das "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschutzenden Vorschriften des Datenschutzrechts" in Kraft getreten, welches 309 Nr. 13 BGB bei den Regelungen zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschaftsbedingungen (AGB) geandert hat. Danach ist bei Vertragen, die gesetzlich nicht notariell zu beurkunden sind - wie der Dienstvertrag des Chefarztes - zur Geltendmachung von Anspruchen aus dem Vertrag eine strengere Form als die "Textform" nunmehr unzulassig und daher unwirksam.
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Product Format
Product Details
ISBN-13: 9783170382640
ISBN-10: 3170382640
Binding: Paperback or Softback (Trade Paperback (Us))
Content Language: German
Edition Number: 0011
More Product Details
Page Count: 64
Carton Quantity: 1
Product Dimensions: 5.70 x 0.20 x 8.10 inches
Weight: 0.20 pound(s)
Country of Origin: US
Subject Information
BISAC Categories
Medical | Hospital Administration & Care
Descriptions, Reviews, Etc.
publisher marketing
Die Broschure der Deutschen Krankenhausgesellschaft unterstutzt den Krankenhaustrager bei der Erstellung eines Dienstvertrages, ggf. erganzt um eine Nebentatigkeitserlaubnis, sowie eines Nutzungsvertrages mit dem leitenden Arzt (Chefarzt). Die Aktualisierung der DKG-Broschure "Beratungs- und Formulierungshilfe Chefarztvertrag" greift einige wenige Anderungen auf, die zwischenzeitlich durch Gesetzesanderungen oder Rechtsprechung bedingt waren. So ist beispielsweise am 01.10.2016 das "Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschutzenden Vorschriften des Datenschutzrechts" in Kraft getreten, welches 309 Nr. 13 BGB bei den Regelungen zur Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschaftsbedingungen (AGB) geandert hat. Danach ist bei Vertragen, die gesetzlich nicht notariell zu beurkunden sind - wie der Dienstvertrag des Chefarztes - zur Geltendmachung von Anspruchen aus dem Vertrag eine strengere Form als die "Textform" nunmehr unzulassig und daher unwirksam.
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